Neue Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für Arzneimittel
|
Seit Jahresbeginn gelten neue Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für Arzneimittel, die gesetzlich versicherten Patienten auf Rezept verordnet werden. Die Krankenkassen mussten diese Beträge neu berechnen, weil der Gesetzgeber den Großhandelszuschlag in der Arzneimittelpreisverordnung verändert hat. Darauf macht die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände aufmerksam.
Ob ein Medikament zuzahlungsfrei ist, steht immer aktuell im Internet unter www.aponet.de. ...
|
|