Mitgliedschaft

Sie können als Apotheker/in BAV-Mitglied werden, wenn Sie als Inhaber/in, Pächter/in oder Verwalter/in eine öffentliche Apotheke im Land Berlin leiten.

Apotheker/innen, die als Verantwortliche/r einer Filialapotheke im Lande Berlin benannt sind, können außerordentliches Mitglied werden, wenn die/der Inhaber/in der Betriebserlaubnis selbst ordentliches Mitglied ist und der Aufnahme zustimmt.

So werden Sie BAV-Mitglied:

  1. Bitte speichern Sie den Antrag auf Mitgliedschaft im Word-Format auf Ihren Computer.
  2. Sie können den Antrag entweder ausdrucken oder direkt am Computer ausfüllen (Word 6.0 oder höher).
  3. Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formulare auf dem Postweg an den BAV (nicht vergessen: Kopie für Ihre Unterlagen).
  4. Sie erhalten dann Ihre Aufnahmebestätigung vom BAV.
 

Satzung, Geschäftsordnung, Beitragsordnung des BERLINER APOTHEKER-VEREIN Apotheker-Verband Berlin (BAV) e.V. (PDF-Dateien)

Antrag auf Mitgliedschaft (MS-Word-Datei, 50 KB)

Antrag auf Mitgliedschaft (PDF-Datei, 26 KB)

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