Berlin, 6. Juli 2021 - Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker bewerten den am 5. Juli 2021 veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung als Schritt in die richtige Richtung, der aber bei weitem noch nicht ausreichend ist.

Nach dem Referentenentwurf soll die Vergütung für die Abgabe von COVID-19-Impfstoffen für Apotheken ab 19. Juli 2021 von 6,58 Euro auf 7,58 Euro pro Vial (Behälter mit mehrere Impfdosen) angehoben werden. Die ABDA hatte dem BMG zum 17. Mai 2021 wie gefordert eine Aufstellung der tatsächlichen Aufwände für die Impfstoffversorgung übermittelt. Demzufolge müsste die Vergütung auf 18,08 Euro angehoben werden.

"Die Vergütung ist auch mit der Anhebung um einen Euro für die Apotheken noch nicht kostendeckend. Aber zumindest erkennt der Entwurf an, dass die derzeitige Vergütung unzureichend ist", sagt ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening: "Jede Woche passen sich die Apotheken den Impfstofflieferungen, die sie erhalten, neu an und machen dabei einen hervorragenden Job in der Pandemie-Bekämpfung. Alle Details mit den Arztpraxen vor Ort zu klären und die Versorgung zu organisieren - von der Bestellung über die Quotierung bis zur tatsächlichen Auslieferung - ist personalintensiv und zeitaufwendig. Aufgrund der kleinteiligen Versorgungsstruktur mit inhabergeführten Apotheken ist die Logistik dabei gleichzeitig besonders effizient und flexibel."