Berlin, 28. November 2017. Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) betont die Unverwechselbarkeit freiberuflicher Dienstleistungen. Sie steht im Zentrum der neuen Ausgabe des BFB-Magazins „derfreieberuf“ (Ausgabe 4/2017). Für die Apothekerinnen und Apotheker erklärt der Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Andreas Kiefer, in einem Gastartikel, warum apothekerliche Leistungen immer ein „Unikat“ sind. Kiefer schreibt, dass in den Apotheken jedes einzelne Beratungsgespräch einzigartig sei. Denn die Apothekerin oder der Apotheker würden im persönlichen Gespräch jeden Patienten individuell beraten. "Kein Patient ist wie der andere. Seine Kenntnisse und Fähigkeiten, aber auch seine Erwartungen an ein und das gleiche Medikament können sich unterscheiden", so Kiefer. Ein Unikat aus den Apotheken seien auch die Rezepturarzneimittel, sagt der BAK-Präsident. Schließlich müssten Rezepturvorschriften beachtet werden. Kiefer betont: "So wird gesichert, dass jedes Rezepturarzneimittel ein Unikat ist und gleichzeitig den wissenschaftlichen Standards genügt." Im Bundesverband der Freien Berufe sind neben Apothekern auch Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater und Physiotherapeuten organisiert. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt ist Vizepräsident des BFB.