GKV und Apothekerverbände verständigen sich auf Rahmenbedingungen

Berlin, Potsdam, Schwerin, 8. Februar 2018. Deutschlandweit nimmt die Zahl der Influenza-Infektionen aktuell von Woche zu Woche zu. Den wirksamsten Schutz vor einer Infektion mit den so genannten Influenza- oder Grippeviren bietet die Grippeschutzimpfung. Da die auf der Welt zirkulierenden Influenzaviren sich kontinuierlich verändern, wird die Zusammensetzung des Grippeimpfstoffes von der Weltgesundheits­organisation (WHO) jährlich neu festgelegt.

Bei der Festlegung der Antigenkombination durch die WHO, die für die Nordhalbkugel jedes Jahr meist im März veröffentlicht wird, werden diejenigen Virusstämme berücksichtigt, die voraussichtlich in der kommenden Saison zirkulieren werden. Seit einigen Jahren gibt die WHO neben einer Empfehlung für die drei Komponenten eines sogenannten trivalenten Impfstoffs zusätzlich eine Empfehlung für einen zusätzlichen Stamm der Influenzavirus B-Linie (quadrivalenter Impfstoff). Eine Empfehlung, ob ein Impfstoff mit drei oder vier Komponenten zur Anwendung kommen soll, spricht die WHO nicht aus. Dies ist den nationalen Entscheidungsträgern überlassen.

Für Menschen über 60 Jahre und Menschen, die unter bestimmten chronischen Erkrankungen leiden, empfiehlt die Ständige Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (STIKO), die jährliche Impfung im Herbst mit einem Impfstoff mit aktueller, von der WHO empfohlener Antigenkombination. Im Januar 2018 hat die STIKO einen Beschluss veröffentlicht, wonach sie zukünftig einen so genannten quadrivalenten Grippeimpfstoff empfiehlt.

Die Kosten für die Impfung werden von den gesetzlichen Krankenkassen gemäß der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) übernommen. Die AOK Nordost übernimmt für die Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern die Abwicklung der Grippeimpfstoff­bestellungen.

Im Sinne einer gesicherten und wirtschaftlichen Versorgung mit Grippeimpfstoffen haben die Apothekerverbände der Länder Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern nun mit den Kassen und Kassenverbänden in der Region eine Vereinbarung über die Versorgung mit quadrivalentem Grippeimpfstoff für die kommende Saison 2018/2019 geschlossen. Damit stehen die Rahmenbedingungen für die Versorgung der Versicherten gesetzlicher Krankenkassen in den drei Bundesländern mit Grippeimpfstoff sehr frühzeitig fest. Mit ihrer Vereinbarung stellen die Vertragspartner sicher, dass die Grippeimpfstoff-Hersteller die für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern benötigten Impfstoffmengen so rechtzeitig kennen, dass sie unter normalen Bedingungen im Herbst ausreichend Impfdosen für die Versorgung zur Verfügung stellen können. Denn die Vertragsärztinnen und -ärzte werden gebeten, die im Herbst benötigten Impfdosen bis Mitte März 2018 in einer Apotheke ihrer Wahl zu bestellen.

Wie in den vergangenen Jahren sieht die Vereinbarung vor, dass Ärztinnen und Ärzte Grippeimpfstoffe aller am Markt befindlichen Hersteller verordnen können. Sofern die Ärztinnen und Ärzte durch ihre Verordnungsweise der Apotheke die Auswahl des Grippeimpfstoffes überlassen, gilt ein zwischen den Vertragspartnern vereinbarter Festpreis pro Impfdosis.